Anpassung der Corona-Regeln für Schulen
19.03.2022
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln für die Schulen angepasst. Hier die wichtigsten Maßnahmen für Sie im Überblick:
- Geltungsdauer bis 02.04.2022
- Stufensystem ( Basis-, Warn- oder Alarmstufe) gilt nicht mehr
- Testung im häuslichen Bereich 2 x pro Woche
Bitte führen Sie ab sofort die häuslichen Testungen montags und mittwochs durch und dokumentieren Sie diese wie bisher auf dem Dokumentationsbogen.
- Fünfmalige Testung in der Schule bei Kohortenbildung entfällt. Auch testbefreite Schüler*innen müssen sich während der Kohortenbildung ihrer Klasse 2x pro Woche im häuslichen Bereich testen.
- Verbot mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen entfällt
Weiterhin gelten:
- Maskenpflicht
- Regelungen für den Sport- und Musikunterricht bei Kohortenbildung
Dauerhafte Befreiung von der Quarantäne- und Testpflicht gilt für:
- drei Impfungen
- einen positiven Antikörpertest und zwei Impfungen
- alle weiteren Befreiungen gelten nur 90 Tage
2022-03-18 Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen
2022-03-18 CoronaVO Schule_konsolidiert
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Anpassung der Corona-Maßnahmen für Schulen 03.02.2022
Neue Regelungen:
- unabhängig von der Anzahl infizierter Kinder wird keine Klassenquarantäne verfügt
- häusliche Quarantäne für einzelne Schüler*innen bei positivem Schnelltest, positivem PCR-Test und enge Kontaktperson zu einer infizierten Person
- bei Umstellung auf Fernlernunterricht wird gleichzeitig eine Notbetreuung eingerichtet
Was geschieht bei einem positiven Schnelltest?
- Das betroffene Kind muss umgehend in häusliche Quarantäne
- Für die Klasse gilt „Kohortenbildung“, d.h. keine Teilnahme an AG’s und sonstigen Förderangeboten. Sportunterricht wird nicht erteilt und Singen ist untersagt
- Die Klasse wird automatisch an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen in der Schule getestet
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona-schule
Kommen Sie gut durch diese Zeit und bleiben Sie zuversichtlich!
Corona-Regeln ab 04.012.2021
Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
27.11.2021
Änderung der Corona VO Schulen
MD-Schreiben_-_CoronaVO_Schule_26_11_21
Präsenzpflicht
An allen Schulen besteht grundsätzlich Präsenzpflicht. Schüler*innen können nur in begründeten Ausnahmefällen vom Präsenzunterricht befreit werden. Dies muss durch ein ärtzliches Attest nachgewiesen und im Laufe der ersten Schulwoche bei der Schulleitung abgegeben werden.
Maskenpflicht
Überall im Schulgebäude muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausgenommen davon ist der Pausenhof, der Sportunterricht und die Mensa.
Testpflicht
Weiterhin bleibt die regelmäßige Testung im häuslichen Bereich bestehen. Die Schnelltests werden immer montags, mittwochs und freitags durchgeführt.
Was passiert bei einem positiven Coronafall?
Und_was_passiert_jetzt_-_Quarantäne
Die Klasse, in der die Infektion aufgetreten ist, bleibt als Kohorte zusammen und die Schüler*innen müssen 5 Tage infolge in der Schule getestet werden. Eltern werden sofort nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls benachrichtigt.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Mehrtägige Klassenfahrten sind bis 31.01.2022 untersagt
Hygienemaßnahmen udn Lüftungskonzept
Unsere bestehenden Hygienemaßnahmen und unser Lüftungskonzept gelten weiterhin.
Klassenpflegschaftssitzungen
Es gilt die 3-G-Regelung: geimpft, genesen oder gestetstet
Beratungs-, Unterstützungs- und Anlaufstellen:
Übersicht zu Angeboten und Hilfen
Dr. Kasperls Coronatest-Anleitung:
www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km-bw.de
Hygieneplan der Grundschule Daxlanden
anlässlich der Corona-Pandemie
(Hygieneplan Corona-Pandemie)
Stand: 11.05.2021
INHALT
- Persönliche Hygiene
- Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure
- Reinigung
- Hygiene im Sanitärbereich
- Infektionsschutz in den Pausen
- Wegeführung und Unterrichtsorganisation
- Meldepflicht